Arbeitsvertrag

Was unterscheidet ein Ausbildungsverhältnis von einem Arbeitsverhältnis?

Ein Ausbildungsverhältnis unterscheidet sich in mehreren arbeitsrechtlichen Aspekten von einem regulären Arbeitsverhältnis. Hier sind die wesentlichen Besonderheiten: Diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten dienen dazu, die Schutzbedürftigkeit von Auszubildenden zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass der Ausbildungszweck nicht durch wirtschaftliche Interessen des Ausbilders überlagert wird.

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Arbeitsvertragliche Regelungen im Überblick

Hier ist eine summarische Darstellung der arbeitsvertraglichen Regelungen mit Pflichtinhalten, optionalen Klauseln, alternativen Regelungen, relevanten Urteilen und den Aufgaben, die Arbeitsrechtler in diesem Kontext übernehmen. 1. Typische Pflichtinhalte eines Arbeitsvertrags Nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) müssen bestimmte wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Pflichtinhalte sind: 1.1. Vertragsparteien 1.2. Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.3. Tätigkeitsbeschreibung 1.4. Arbeitszeitregelung 1.5.

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Schadensersatz im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Ansprüche ergeben sich meist aus dem Arbeitsvertrag, den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie der Rechtsprechung. Im Folgenden eine umfassende Erläuterung der beiden Rechtsinstitute aus Sicht beider Parteien. I. Schadensersatzansprüche zugunsten des Arbeitgebers 1.

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Die Zeugnissprache in Arbeitszeugnissen

Die Zeugnissprache ist eine spezielle, kodifizierte Ausdrucksweise, die in Arbeitszeugnissen verwendet wird, um Bewertungen von Arbeitnehmern so zu formulieren, dass sie sowohl wohlwollend als auch rechtlich sicher sind. Sie hat sich in der Praxis entwickelt, um einerseits das gesetzliche Gebot des „wohlwollenden“ Arbeitszeugnisses (gemäß § 109 GewO) zu erfüllen und andererseits auch versteckte Botschaften zu

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