Freistellung

Eine Freistellung im Arbeitsrecht bezeichnet die vorübergehende Befreiung des Arbeitnehmers von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung, während das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Die Freistellung kann entweder einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden oder durch den Arbeitgeber einseitig angeordnet werden.

Wir beraten Sie gerne, um die genauen rechtlichen Auswirkungen einer Freistellung im individuellen Arbeitsverhältnis zu klären.

Eine Freistellung kann verschiedene Gründe haben. Oftmals wird sie im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags vereinbart, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sich auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu konzentrieren. In solchen Fällen wird der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt, behält aber weiterhin seinen Anspruch auf Vergütung und andere arbeitsvertragliche Leistungen.

Eine Freistellung kann aber auch aus anderen Gründen erfolgen, beispielsweise bei betrieblichen Umstrukturierungen, bei denen der Arbeitnehmer vorübergehend keine Aufgaben mehr hat, oder bei längeren Krankheitszeiten, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten.

Während der Freistellung bleibt das Arbeitsverhältnis formal bestehen, und der Arbeitnehmer behält seine arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten. Er ist jedoch von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit und muss nicht mehr zur Arbeit erscheinen.

Es ist wichtig zu beachten, dass während der Freistellung der Arbeitnehmer weiterhin den Weisungen des Arbeitgebers unterliegt und bestimmte arbeitsvertragliche Pflichten, wie beispielsweise die Verschwiegenheitspflicht, weiterhin gelten. Zudem hat der Arbeitnehmer während der Freistellung Anspruch auf seine vertraglich vereinbarte Vergütung und andere arbeitsvertragliche Leistungen.

Rechtsanwältin Julia Ziegeler
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