Die Altersteilzeit ist eine Regelung im Arbeitsrecht, die es älteren Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeit und ihr Einkommen schrittweise zu reduzieren, um den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Dabei wird die Arbeitszeit in der Regel auf die Hälfte reduziert, während das Gehalt entsprechend angepasst wird.
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Die Altersteilzeit kann entweder in Form einer Blockzeit oder einer Teilzeitbeschäftigung erfolgen. In der Blockzeit wird die Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum (z.B. zwei Jahre) auf die Hälfte reduziert, während in der Teilzeitbeschäftigung die Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum (z.B. vier Jahre) schrittweise reduziert wird.
Während der Altersteilzeit erhalten die Arbeitnehmer in der Regel eine Aufstockung des reduzierten Gehalts durch das Arbeitsamt oder den Arbeitgeber. Die genauen Regelungen zur Altersteilzeit können jedoch je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung variieren.