Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein Gesetz im deutschen Arbeitsrecht, das den Arbeitnehmer vor einer unberechtigten Kündigung durch den Arbeitgeber schützen soll. Es regelt die Voraussetzungen und den Ablauf einer ordentlichen Kündigung sowie die Möglichkeiten des Arbeitnehmers, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen.

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Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten tätig sind und bereits länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Es enthält verschiedene Regelungen, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, bestimmte Kündigungsgründe nachzuweisen und den Arbeitnehmer vor einer ungerechtfertigten Kündigung zu schützen.

Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungen. Für jede Art der Kündigung gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Anforderungen, die der Arbeitgeber erfüllen muss, um die Kündigung wirksam zu machen.

Das Kündigungsschutzgesetz sieht zudem verschiedene Möglichkeiten für den Arbeitnehmer vor, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung rechtmäßig war und kann im Falle einer unberechtigten Kündigung eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zusprechen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Kündigungsschutzgesetz nur in Deutschland gilt und in anderen Ländern unterschiedliche Regelungen zum Kündigungsschutz existieren.

Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard

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