Abmahnung

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist eine schriftliche Rüge oder Warnung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer erteilt, wenn dieser gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern und weitere Konsequenzen zu vermeiden.

Wir beraten Sie telefonisch, online und im persönlichen Gespräch in der Kanzlei oder durch Videokonferenzen.

Eine Abmahnung kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel:

  • Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten: Wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllt, wie zum Beispiel unentschuldigtes Fehlen, unpünktliches Erscheinen, mangelnde Leistung oder Verletzung von Arbeitsanweisungen.
  • Verstoß gegen Verhaltensregeln: Wenn ein Arbeitnehmer sich unangemessen verhält, wie zum Beispiel Beleidigungen, Mobbing, Diebstahl oder Verletzung der Betriebsordnung.
  • Arbeitsverweigerung: Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit ohne gerechtfertigten Grund verweigert.

Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen und den konkreten Vorwurf des Fehlverhaltens sowie den Zeitpunkt und den Ort des Vorfalls enthalten. Sie sollte auch den Arbeitnehmer darüber informieren, dass bei weiteren Verstößen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie zum Beispiel eine Kündigung, drohen können.

Eine Abmahnung führt nicht automatisch zu einer Kündigung. Sie dient in erster Linie als Warnung und soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu verbessern. Eine Abmahnung kann jedoch im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses bei wiederholtem Fehlverhalten als Grundlage für eine spätere Kündigung dienen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Arbeitnehmer haben das Recht, gegen eine ungerechtfertigte oder unzulässige Abmahnung vorzugehen, indem sie zum Beispiel eine Gegendarstellung verfassen oder rechtlichen Rat einholen.

Wir sind erfahrene Rechtsanwälte und rufen Sie gerne zurück.

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner