In Bezug auf das Arbeitsrecht bezieht sich die Zeugnissprache auf die spezifische Art und Weise, wie Informationen und Bewertungen im Arbeitszeugnis formuliert werden. Die Zeugnissprache hat das Ziel, objektive und standardisierte Aussagen über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers zu treffen.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung oder Überprüfung eines Arbeitszeugnisses, um sicherzustellen, dass die Zeugnissprache den gesetzlichen Anforderungen entspricht und fair und objektiv ist.
Im Arbeitsrecht gibt es bestimmte Formulierungen und Codes, die in Arbeitszeugnissen verwendet werden, um bestimmte Eigenschaften oder Leistungen des Arbeitnehmers zu beschreiben. Diese Formulierungen können positiv, neutral oder negativ sein und haben oft eine versteckte Bedeutung.
Einige Beispiele für typische Formulierungen in der Zeugnissprache sind:
- „stets zur vollen Zufriedenheit“: Dies wird oft verwendet, um eine sehr gute oder herausragende Leistung des Arbeitnehmers zu beschreiben.
- „hat die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt“: Dies wird oft als neutrale Formulierung verwendet, um eine durchschnittliche Leistung des Arbeitnehmers zu beschreiben.
- „hat sich bemüht“: Dies kann als versteckte Kritik interpretiert werden und darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer nicht die gewünschte Leistung erbracht hat.
- „war stets pünktlich und zuverlässig“: Dies wird oft als positive Bewertung der Arbeitsmoral und des Verhaltens des Arbeitnehmers verwendet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zeugnissprache im Arbeitsrecht bestimmten rechtlichen Anforderungen unterliegt. Das Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß sein und darf keine diskriminierenden oder diffamierenden Aussagen enthalten. Arbeitnehmer haben das Recht, ihr Arbeitszeugnis zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen zu verlangen, wenn es nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
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