Abfindung

Eine Abfindung im Arbeitsrecht ist eine finanzielle Entschädigung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt. Sie dient dazu, mögliche Nachteile auszugleichen, die dem Arbeitnehmer durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen können.

Wir sind erfahrene Rechtsanwälte und helfen Ihnen bei der Verhandlung zu einer Abfindung.

Eine Abfindung kann auf unterschiedliche Weise zustande kommen. In einigen Fällen wird sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln. Die Höhe der Abfindung wird dabei in der Regel verhandelt und kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie beispielsweise der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt des Arbeitnehmers und den Umständen der Beendigung.

In anderen Fällen kann eine Abfindung auch aufgrund einer Kündigung gezahlt werden. Das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass ein Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Kündigung aus personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Abfindung haben kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt und das Gericht feststellt, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.

Die Höhe der Abfindung kann in solchen Fällen gesetzlich festgelegt sein oder durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt werden. Sie beträgt in der Regel ein halbes bis maximal ein volles Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Eine Abfindung wird nicht automatisch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Sie muss entweder vertraglich vereinbart oder durch das Kündigungsschutzgesetz vorgesehen sein.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Um die genauen rechtlichen Voraussetzungen und Ansprüche auf eine Abfindung zu klären können Sie sich von uns beraten lassen.

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner