Tarifrecht

Tarifrecht im Arbeitsrecht bezieht sich auf die Regelungen und Vereinbarungen, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften getroffen werden. Diese Vereinbarungen werden in Tarifverträgen festgehalten und regeln unter anderem Arbeitsbedingungen, Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsschutz.

Wir sind Rechtsanwälte und beraten Sie zu arbeitsrechtlichen Fragen.

Tarifverträge werden in der Regel für bestimmte Branchen oder Unternehmen abgeschlossen und gelten dann für alle Arbeitnehmer, die in diesem Bereich beschäftigt sind. Sie haben eine rechtliche Bindungswirkung und können von den Arbeitsgerichten durchgesetzt werden.

Das Tarifrecht hat mehrere Funktionen:

Regelung von Arbeitsbedingungen

Tarifverträge legen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen fest, wie beispielsweise Mindestlöhne, Höchstarbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsschutz. Sie dienen dazu, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Friedenspflicht

Während der Laufzeit eines Tarifvertrags besteht für Arbeitgeber und Gewerkschaften eine Friedenspflicht, das heißt, es dürfen keine Streiks oder Aussperrungen stattfinden. Dies soll den sozialen Frieden in den Betrieben gewährleisten und ermöglicht den Parteien, ihre Interessen in Verhandlungen auszutragen.

Tarifautonomie

Das Tarifrecht basiert auf dem Prinzip der Tarifautonomie, das bedeutet, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften autonom über die Inhalte der Tarifverträge verhandeln und diese abschließen können. Der Staat greift in der Regel nicht in die Tarifverhandlungen ein, sondern respektiert die Vereinbarungen der Tarifpartner.

Es ist wichtig zu beachten, dass Tarifverträge nicht für alle Arbeitnehmer verbindlich sind. Wenn ein Arbeitnehmer nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann er von den tariflichen Regelungen abweichen und individuelle Arbeitsverträge mit dem Arbeitgeber aushandeln. In einigen Fällen können jedoch tarifliche Regelungen auch auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer angewendet werden, wenn dies in einem Allgemeinverbindlicherklärungsverfahren beschlossen wurde.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir kennen uns aus im Arbeitsrecht und beraten Sie bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Tarifrecht.

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