Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung, bei der eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgt, wird der Aufhebungsvertrag durch beiderseitige Zustimmung geschlossen.

Wir empfehlen, vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine juristische Beratung, um die individuellen Rechte und Pflichten zu verstehen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Ein Aufhebungsvertrag kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise eine einvernehmliche Trennung aufgrund von unterschiedlichen Vorstellungen über die weitere Zusammenarbeit, eine einvernehmliche Beendigung aufgrund von betrieblichen Umstrukturierungen oder auch eine einvernehmliche Beendigung aufgrund von persönlichen Gründen des Arbeitnehmers, wie beispielsweise eine geplante berufliche Neuorientierung.

Im Aufhebungsvertrag werden in der Regel die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt, wie beispielsweise der Zeitpunkt der Beendigung, die Zahlung einer Abfindung oder anderer finanzieller Leistungen, die Freistellung von der Arbeit oder auch die Regelung von Resturlaub oder Überstunden.

Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig und kann nur mit beiderseitigem Einverständnis geschlossen werden. Der Arbeitnehmer sollte sich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags über die rechtlichen Konsequenzen und mögliche Nachteile beraten lassen, da er unter Umständen Ansprüche verliert, die ihm bei einer Kündigung zustehen würden.

Wir sind Rechtsanwälte und beraten Sie qualifiziert zu arbeitsrechtlichen Fragen.

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