Eine Änderungskündigung im Arbeitsrecht ist eine besondere Form der Kündigung, bei der der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis beendet und gleichzeitig dem Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen anbietet. Mit der Änderungskündigung versucht der Arbeitgeber, eine einvernehmliche Lösung zu finden, um beispielsweise betriebsbedingte Anpassungen vorzunehmen oder wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewältigen, ohne das Arbeitsverhältnis vollständig zu beenden.
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Die Änderungskündigung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber einen sachlichen Grund für die Änderungskündigung haben muss, beispielsweise betriebliche Erfordernisse oder wirtschaftliche Notwendigkeiten. Zudem muss das Änderungsangebot des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer zumutbar sein, das heißt, es darf nicht unverhältnismäßig sein oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Der Arbeitnehmer hat nach Erhalt einer Änderungskündigung die Möglichkeit, das Änderungsangebot des Arbeitgebers anzunehmen oder die Kündigung abzulehnen. Lehnt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ab, gilt die Änderungskündigung als wirksam und das Arbeitsverhältnis endet zu den Bedingungen der Kündigung. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an, kommt es zu einem neuen Arbeitsvertrag mit den geänderten Bedingungen.
Die genauen Regelungen zur Änderungskündigung sind im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder im jeweiligen nationalen Arbeitsrecht festgelegt.
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
Wir prüfen qualifiziert die Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung.