Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht bezeichnet die fristlose Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer aus wichtigem Grund. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, die unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen erfolgt, ermöglicht die außerordentliche Kündigung eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Wir sind Rechtsanwälte und prüfen die Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Eine außerordentliche Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Der wichtige Grund für die außerordentliche Kündigung muss so schwerwiegend sein, dass es für die kündigende Partei unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Beispiele für wichtige Gründe können schwerwiegende Vertragsverletzungen, Diebstahl, Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigung, Mobbing oder sexuelle Belästigung sein.

Die außerordentliche Kündigung muss unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes ausgesprochen werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund für die außerordentliche Kündigung deutlich benennen.

Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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