Freie Mitarbeit im Arbeitsrecht bezieht sich auf eine Form der Beschäftigung, bei der eine Person als selbstständiger Auftragnehmer für ein Unternehmen tätig ist. Im Gegensatz zu einem regulären Arbeitsverhältnis besteht bei freier Mitarbeit keine Arbeitnehmerstellung, sondern es liegt ein Dienstvertrag vor.
Bei der freien Mitarbeit gibt es keine festen Arbeitszeiten oder Weisungsgebundenheit seitens des Auftraggebers. Der freie Mitarbeiter erbringt seine Leistungen in der Regel eigenverantwortlich und kann seine Arbeitszeit und Arbeitsweise weitgehend selbst bestimmen. Er ist nicht in die betrieblichen Abläufe des Auftraggebers eingebunden und arbeitet in der Regel für verschiedene Auftraggeber.
Im Arbeitsrecht gibt es jedoch bestimmte Kriterien, anhand derer geprüft wird, ob eine freie Mitarbeit tatsächlich vorliegt oder ob es sich um eine verdeckte abhängige Beschäftigung handelt. Wenn die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung erfüllt sind, kann das Arbeitsverhältnis als Scheinselbstständigkeit eingestuft werden, was rechtliche Konsequenzen für beide Parteien haben kann.
Die rechtliche Einordnung der freien Mitarbeit im Arbeitsrecht kann von Land zu Land unterschiedlich sein.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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