Jugendarbeitsschutz

Jugendarbeitsschutz im Arbeitsrecht bezieht sich auf die speziellen Schutzbestimmungen und Regelungen, die für minderjährige Arbeitnehmer gelten. Das Ziel des Jugendarbeitsschutzes ist es, die Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung von jungen Arbeitnehmern zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie angemessene Arbeitsbedingungen haben.

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Im deutschen Arbeitsrecht sind die Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgelegt. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

Arbeitszeitbeschränkungen

Minderjährige Arbeitnehmer haben bestimmte Höchstarbeitszeiten, die je nach Alter gestaffelt sind. Zum Beispiel dürfen 15- bis 16-Jährige höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Pausenregelungen

Minderjährige Arbeitnehmer haben Anspruch auf regelmäßige Pausen während der Arbeitszeit, um sich auszuruhen und zu erholen. Die Dauer der Pausen hängt vom Alter und der Arbeitszeit ab.

Nachtarbeit

Minderjährige Arbeitnehmer dürfen in der Regel nicht nachts arbeiten. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten, wenn der Arbeitgeber bestimmte Schutzmaßnahmen ergreift.

Verbot gefährlicher Arbeiten

Minderjährige Arbeitnehmer dürfen nicht in gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten beschäftigt werden, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden könnten.

Berufsschulpflicht

Minderjährige Arbeitnehmer, die eine Berufsausbildung absolvieren, haben auch eine Berufsschulpflicht. Sie müssen die Berufsschule besuchen, um ihre schulische Ausbildung zu absolvieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Jugendarbeitsschutz auch für Auszubildende gilt, die noch nicht volljährig sind.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir sind Rechtsanwälte und beraten Sie qualifiziert zu arbeitsrechtlichen Fragen.

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