Zeugnisform und Zeugnisinhalt

Im Arbeitsrecht bezieht sich die Zeugnisform auf die Art und Weise, wie ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, während der Zeugnisinhalt den Inhalt und die Aussagen des Zeugnisses betrifft.

Wir sind Rechtsanwälte und beraten Sie zu arbeitsrechtlichen Fragen.

Zeugnisform

Die Zeugnisform bezieht sich auf die äußere Gestaltung des Arbeitszeugnisses. Es gibt zwei Formen von Arbeitszeugnissen: das einfache Zeugnis und das qualifizierte Zeugnis.

Einfaches Zeugnis

Ein einfaches Zeugnis enthält lediglich Angaben über die Art und Dauer der Beschäftigung sowie über die Position des Arbeitnehmers. Es enthält keine Bewertungen oder Beurteilungen der Leistung oder des Verhaltens des Arbeitnehmers.

Qualifiziertes Zeugnis

Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich zu den Angaben im einfachen Zeugnis eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers. Es enthält detaillierte Informationen über die Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen des Arbeitnehmers sowie eine Beurteilung seiner Arbeitsweise, seines Verhaltens und seiner Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten.

Zeugnisinhalt

Der Zeugnisinhalt bezieht sich auf die Aussagen und Formulierungen im Arbeitszeugnis. Im Arbeitsrecht gibt es bestimmte Regeln und Standards für den Zeugnisinhalt, um sicherzustellen, dass das Zeugnis fair und objektiv ist. Das Zeugnis sollte wahrheitsgemäß sein und die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers angemessen widerspiegeln.

Einige der wichtigsten Aspekte des Zeugnisinhalts sind:

Tätigkeitsbeschreibung

Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung ausgeübt hat.

Leistungsbeurteilung

Eine Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers, die seine Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Dies kann durch die Verwendung von Formulierungen wie „stets zur vollsten Zufriedenheit“ oder „hat die gestellten Aufgaben erfolgreich erfüllt“ erfolgen.

Verhaltensbewertung

Eine Beurteilung des Verhaltens und der Zusammenarbeit des Arbeitnehmers mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden. Dies kann durch die Verwendung von Formulierungen wie „war stets teamfähig und kooperativ“ oder „hat sich durch sein freundliches und professionelles Auftreten ausgezeichnet“ erfolgen.

Es ist wichtig, dass das Arbeitszeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine diskriminierenden oder diffamierenden Aussagen enthält. Arbeitnehmer haben das Recht, ihr Arbeitszeugnis zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen zu verlangen, wenn es nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Rechtsanwältin Karoline Behrend

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