Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Arbeitsrecht ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer angeboten wird. Sie dient dazu, den Arbeitnehmern eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Ruhestand zu ermöglichen.

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Die betriebliche Altersvorsorge kann auf unterschiedliche Weise umgesetzt werden. Eine häufige Form ist die Direktzusage, bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebsrente zusagt. Eine andere Möglichkeit ist die Unterstützungskasse, bei der der Arbeitgeber Beiträge in eine externe Versorgungseinrichtung einzahlt, die dann die Altersleistungen an den Arbeitnehmer erbringt. Weitere Formen sind die Pensionskasse, die Pensionsfonds und die Direktversicherung.

Die betriebliche Altersvorsorge kann aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt sein. Die genauen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge können je nach Land und Rechtsordnung unterschiedlich sein.

In vielen Ländern gibt es steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer, die in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können in der Regel steuerlich abgesetzt werden und die Auszahlungen im Ruhestand können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die betriebliche Altersvorsorge in der Regel eine ergänzende Form der Altersvorsorge ist und nicht die gesetzliche Rentenversicherung ersetzt. Arbeitnehmer haben in der Regel die Möglichkeit, sich für eine betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard

Wir beraten Sie um die genauen rechtlichen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge im individuellen Arbeitsverhältnis zu klären.

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