Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung, die eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund darstellt, erfolgt die ordentliche Kündigung planmäßig und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen.

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Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen ordentlich kündigen.

  • Betriebsbedingte Kündigungen erfolgen beispielsweise aufgrund von Betriebsstilllegungen, Umstrukturierungen oder Auftragsmangel.
  • Personenbedingte Kündigungen können aufgrund von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder fehlender Qualifikation erfolgen.
  • Verhaltensbedingte Kündigungen werden ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhält, beispielsweise durch Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder grobe Beleidigung.

Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis aus persönlichen oder beruflichen Gründen ordentlich kündigen.

  • Persönliche Gründe können beispielsweise ein Umzug, eine berufliche Neuorientierung oder die Aufnahme eines Studiums sein.
  • Berufliche Gründe können beispielsweise eine bessere Jobperspektive, eine höhere Vergütung oder eine unzumutbare Arbeitsbelastung sein.

Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Die genauen Regelungen zur ordentlichen Kündigung können je nach Land und Arbeitsvertrag unterschiedlich sein.

Wir sind Rechtsanwälte, um genaue Informationen zu erhalten, können Sie sich an uns wenden.

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