HORAK. RECHTSANWÄLTE · ARBEITSRECHT
Arbeitsrecht.
Klare Entscheidungen.
Tragfähige Lösungen.
Wir begleiten Unternehmen, Führungskräfte und Beschäftigte bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, in betrieblichen Veränderungen und im Konflikt. Von der ersten Prüfung bis zur Verhandlung und Vertretung vor Gericht.
0511 35 73 56-0 · Hannover und bundesweit
BERATUNG AUS DER PRAXIS
Was steht bei Ihnen an?
Zwölf direkte Wege zu Ihrem Anliegen. Die rechtlichen Einzelheiten und nächste Schritte finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten.
01
Arbeitsverträge gestalten
Klauseln, Befristung und Vertragsänderungen so regeln, dass sie zum Betrieb passen.
02
Kündigung prüfen
Gründe, Fristen und Prozessrisiken bewerten. Eine Trennung rechtlich vorbereiten oder eine Kündigung angreifen.
03
Aufhebung & Abfindung
Beendigungsdatum, Vergütung, Freistellung und Zeugnis zu einer tragfähigen Vereinbarung verbinden.
04
Restrukturierung & Betriebsübergang
Personalmaßnahmen, Erwerb und Verkauf von Betrieben sowie Beteiligungsverfahren aufeinander abstimmen.
05
Kollektives Arbeitsrecht
Betriebsrat, Tarifrecht und Mitbestimmung: Verhandlungen vorbereiten und betriebliche Regelungen gestalten.
06
Geschäftsführung & Führungskräfte
Anstellung, variable Vergütung, Haftungsfragen und Trennung auf Leitungsebene gestalten.
07
Arbeitszeit & mobiles Arbeiten
Zeiterfassung, Überstunden, Schichtmodelle und Homeoffice verlässlich organisieren.
09
Krankheit, BEM & Rückkehr
Entgeltfortzahlung, betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Maßnahmen prüfen.
10
Compliance & Beschäftigtendaten
Hinweisen nachgehen, interne Untersuchungen vorbereiten und den Einsatz von HR-Systemen absichern.
11
Internationaler Personaleinsatz
Entsendung, Auslandsarbeit und grenzüberschreitende Vertragsgestaltung koordinieren.
12
Zeugnis & beruflicher Wechsel
Tätigkeitsbeschreibung, Bewertung, Freistellung und offene Ansprüche beim Ausscheiden klären.
BETRIEBLICHE ZUSAMMENARBEIT
Kollektives Arbeitsrecht. Gemeinsam verbindliche Regeln schaffen.
Betriebsrat, Tarifbindung und Mitbestimmung prägen den Handlungsspielraum im Unternehmen. Wir unterstützen bei Verhandlungen, Veränderungen und der Lösung betrieblicher Konflikte.
Betriebsverfassung und Beteiligungsrechte
Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte rechtzeitig einplanen. Wir prüfen die Beteiligung bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen.
Betriebsrat und Betriebsratswahl
Wahlverfahren und Zusammenarbeit rechtlich begleiten. Zuständigkeiten, Beschlüsse und Beteiligungsfristen müssen zur konkreten Maßnahme passen.
Betriebsvereinbarungen
Arbeitszeit, Vergütung und digitale Abläufe verbindlich regeln. Wir entwickeln Entwürfe, prüfen bestehende Vereinbarungen und begleiten Verhandlungen.
Einigungsstelle
Festgefahrene Verhandlungen geordnet weiterführen. Wir prüfen den Verfahrensweg, bereiten Regelungsvorschläge vor und begleiten die Konfliktlösung.
Interessenausgleich und Sozialplan
Betriebsänderungen vorausschauend vorbereiten. Wir unterstützen bei Verhandlungen über die Umsetzung und den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile.
Tarifrecht und Tarifbindung
Geltungsbereich, Tarifbindung und arbeitsvertragliche Bezugnahmen prüfen. Bei Änderungen sind Öffnungsklauseln, Nachbindung und Nachwirkung einzubeziehen.
Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Übergreifende Vorhaben auf der richtigen Ebene verhandeln. Wir klären Zuständigkeiten und stimmen örtliche, unternehmensweite und konzernweite Regelungen aufeinander ab.
Unternehmensmitbestimmung
Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat bei Wachstum und Strukturveränderungen prüfen. Rechtsform, Beschäftigtenzahlen und Konzernbeziehungen bilden den Ausgangspunkt.
Personalentscheidungen brauchen einen klaren Plan.
Ein neuer Vertrag, eine Reorganisation oder ein Streit um Vergütung betrifft meist mehr als eine einzelne Rechtsfrage. Wir prüfen die Ausgangslage, benennen Handlungsoptionen und besprechen Aufwand, Zeitplan und Risiken. Bei Bedarf beziehen wir angrenzende Fragen des Gesellschaftsrechts, Datenschutzes und gewerblichen Rechtsschutzes ein.
Für Unternehmen
Verträge und HR-Prozesse gestalten, Personalmaßnahmen vorbereiten und betriebliche Veränderungen begleiten. Von der laufenden Beratung bis zum arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Für Führungskräfte
Anstellungsverträge, Zielvergütung und Wettbewerbsverbote prüfen. Verhandlungen bei Eintritt, Rollenwechsel und Ausscheiden vorbereiten.
Bei einem konkreten Konflikt
Kündigung, Abmahnung, Zeugnis oder offene Vergütung: Entscheidend sind die Unterlagen, der zeitliche Ablauf und Ihr Ziel.
Kündigung erhalten? Zugangstag festhalten.
Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Auch laufende Verhandlungen ersetzen die fristgerechte Klage nicht. Bei einem Aufhebungsvertrag sollten die Folgen vor der Unterschrift geprüft werden.
Klagefrist und Kündigungsschutz → Aufhebungsvertrag prüfen →
Ihre Ansprechpartner
die Arbeitsrechtler ist ein Angebot von horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Wer Ihr Mandat übernimmt, richtet sich nach dem Anliegen und den benötigten Schwerpunkten. Die Profile unseres Teams erläutern Qualifikation und Tätigkeitsgebiete.
So beginnt die Zusammenarbeit
1. Anliegen schildern
Nennen Sie die beteiligten Parteien, das Thema und bereits laufende Fristen. So können wir Zuständigkeit und mögliche Interessenkonflikte klären.
2. Unterlagen prüfen
Arbeitsvertrag, Nachträge, Schreiben und eine kurze Chronologie bilden die Grundlage der Prüfung. Wir besprechen Beratungsumfang und Vergütung.
3. Vorgehen festlegen
Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer Optionen. Anschließend stimmen wir ab, ob eine Verhandlung, Vertragsgestaltung oder gerichtliche Vertretung sinnvoll ist.
Weitere Leistungen im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht bei Unternehmenskauf und Due Diligence
Personalrisiken können Kaufpreis, Vollzug und Integration beeinflussen. Die arbeitsrechtliche Prüfung sollte früh mit der Transaktionsstruktur abgestimmt werden.
Wettbewerbsverbote und Geschäftsgeheimnisse
Wenn Beschäftigte zu Wettbewerbern wechseln oder Schlüsselpersonen ausscheiden, müssen Kundenbeziehungen, vertrauliche Informationen und berufliche Freiheit sauber abgegrenzt werden. Während eines Arbeitsverhältnisses bestehen Wettbewerbs- und Loyalitätspflichten.
Arbeitsrecht für Personalabteilungen und Geschäftsleitung
Personalentscheidungen brauchen klare Zuständigkeiten und praxistaugliche Unterlagen. Wiederkehrende Fragen lassen sich durch abgestimmte Verträge und Abläufe verlässlich bearbeiten.
Entgeltgleichheit und Diskriminierung im Arbeitsleben
Vergütung, Einstellung und Beförderung müssen sachlich begründbar sein. Unterschiedliche Behandlung kann Ansprüche auslösen, wenn sie an geschützte Merkmale anknüpft oder gleiches Entgelt verletzt.
Digitale Personalarbeit und automatisierte Entscheidungen
Neue HR-Systeme verändern Bewerbungsverfahren, Leistungsbewertung und Arbeitsorganisation. Die rechtliche Prüfung sollte vor Auswahl und Einführung der Software beginnen.
Urlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünftagewoche grundsätzlich 20 Arbeitstage, bei einer Sechstagewoche 24 Werktage. Vertraglicher oder tariflicher Mehrurlaub ist gesondert zu betrachten.
Teilzeitrecht
Teilzeit bedeutet eine kürzere regelmäßige Arbeitszeit als bei vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Der Wunsch nach weniger Stunden und deren Verteilung sollte frühzeitig und konkret formuliert werden.
Befristetes Arbeitsverhältnis
Ein befristeter Vertrag endet mit Fristablauf oder Zweckerreichung. Befristungen sind mit Sachgrund und unter besonderen Voraussetzungen auch ohne Sachgrund möglich.
Abmahnung
Eine Abmahnung soll ein konkretes Fehlverhalten beanstanden und deutlich machen, dass bei einer Wiederholung der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Pauschale Kritik genügt dafür nicht.
Sozialplan
Bei einer Betriebsänderung betreffen Interessenausgleich und Sozialplan unterschiedliche Fragen. Der Interessenausgleich behandelt das Ob, Wann und Wie der Maßnahme; der Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile ausgleichen oder mildern.
Tarifrecht
Tarifverträge können Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Ausschlussfristen bestimmen. Ob sie im konkreten Arbeitsverhältnis gelten, hängt von Tarifbindung, Geltungsbereich und Vertragsgestaltung ab.
Freie Mitarbeit
Ob freie Mitarbeit oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, entscheidet sich nach der tatsächlichen Durchführung. Die Bezeichnung als Freelancer im Vertrag genügt nicht.
Schwerbehindertenrechte
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen können besonderen Schutz und Ansprüche auf behinderungsgerechte Beschäftigung haben. Nicht jede Regel gilt für beide Gruppen identisch.
Elternzeit und Elterngeld
Elternzeit, Elterngeld und Teilzeit während der Elternzeit sind unterschiedliche Ansprüche mit eigenen Voraussetzungen. Sie sollten gemeinsam geplant, aber getrennt geprüft werden.
Mutterschutz
Der Mutterschutz verbindet Gesundheits- und Kündigungsschutz mit besonderen Beschäftigungsregeln. Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen und mögliche Gefährdungen frühzeitig beurteilen.
Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Versorgungszusagen wirken häufig über Jahrzehnte. Durchführungsweg, Finanzierungsart und Wortlaut der Zusage bestimmen Pflichten und Risiken.
Diensterfindungen
Technische Erfindungen von Beschäftigten können dem Arbeitnehmererfindungsgesetz unterliegen. Ein Arbeitsvertrag oder der Einsatz betrieblicher Mittel allein ersetzt das gesetzliche Verfahren nicht.
Wissen für die nächste Entscheidung
- Urlaub bei Eintritt und Austritt richtig berechnenBei einem unterjährigen Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Mindesturlaub nicht einfach immer monatsweise gekürzt werden.
- Resturlaub: Hinweise, Übertragung und längere KrankheitResturlaub verfällt nicht schon deshalb in jedem Fall, weil der Kalender auf den 31. Dezember springt.
- Arbeitszeugnis prüfen: Aufgaben, Bewertung und FormEine Zeugnisprüfung beginnt bei den tatsächlichen Aufgaben und der Gesamtbewertung. Einzelne vermeintliche „Geheimcodes“ sind kein verlässlicher Maßstab.
Sprechen wir über Ihr Anliegen.
Telefonisch, per Videokonferenz oder nach Vereinbarung an einem unserer Standorte.


