Insolvenz

Insolvenz im Arbeitsrecht bezieht sich auf die Situation, in der ein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Dies kann dazu führen, dass das Unternehmen Insolvenz anmeldet und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

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Im Rahmen einer Insolvenz können sich verschiedene Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter ergeben:

  • Kündigungsschutz: Während des Insolvenzverfahrens genießen die Arbeitnehmer einen erweiterten Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nicht ohne weiteres kündigen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die im Insolvenzrecht festgelegt sind.
  • Insolvenzgeld: Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können die Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen. Das Insolvenzgeld wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und soll den Verdienstausfall während der Insolvenz abdecken.
  • Masseunzulänglichkeit: Wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Verbindlichkeiten zu begleichen, kann es zu einer Masseunzulänglichkeit kommen. In diesem Fall können die Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf offene Löhne und Gehälter möglicherweise nicht vollständig geltend machen.
  • Sozialplan: Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann ein Sozialplan vereinbart werden, der die finanzielle Abfindung oder andere Leistungen für die betroffenen Arbeitnehmer regelt. Ein Sozialplan wird oft dann erstellt, wenn betriebsbedingte Kündigungen unvermeidbar sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Auswirkungen einer Insolvenz auf die Arbeitsverhältnisse von Land zu Land unterschiedlich sein können. Die spezifischen Regelungen und Verfahrensweisen können je nach nationalen Gesetzen und Vorschriften variieren.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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