Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld sind zwei wichtige Bestandteile des Arbeitsrechts, die es Eltern ermöglichen, sich um ihre Kinder zu kümmern und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten.

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Elternzeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem Eltern ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder reduzieren können, um sich um ihr Kind zu kümmern. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Elternzeit.

Eltern haben das Recht, bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen, wobei der Anspruch bis zum dritten Geburtstag des Kindes besteht. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, das heißt, der Arbeitnehmer ist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz des Elternteils während der Elternzeit freizuhalten.

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern während der Elternzeit erhalten können. Es soll den Verdienstausfall während der Elternzeit teilweise ausgleichen. Das Elterngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten gezahlt und beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes.

Die genauen Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld können je nach Land und individueller Situation variieren. Es ist wichtig, dass Eltern sich frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren und gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber entsprechende Vereinbarungen treffen.

Rechtsanwältin Anna Umberg LL.M. M.A.

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