Kündigung & Aufhebung

Im Arbeitsrecht beziehen sich „Kündigung“ und „Aufhebung“ auf verschiedene Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Wir beraten Sie telefonisch, online und im persönlichen Gespräch zu Ihrer Kündigung.

Kündigung

Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine der Vertragsparteien, entweder durch den Arbeitgeber (betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder personenbedingte Kündigung) oder durch den Arbeitnehmer (ordentliche Kündigung oder außerordentliche/fristlose Kündigung). Die Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen und bestimmte Fristen einhalten, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren können.

Wir sind Rechtsanwälte und beraten Sie zu arbeitsrechtlichen Fragen.

Aufhebungsvertrag

Eine Aufhebung bezieht sich auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In einem Aufhebungsvertrag werden die Bedingungen und Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt, wie beispielsweise die Kündigungsfrist, eine etwaige Abfindung oder andere Vereinbarungen.

Sowohl bei einer Kündigung als auch bei einer Aufhebung können bestimmte rechtliche Voraussetzungen und Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer gelten .

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir sind erfahrene Rechtsanwälte, rufen Sie gerne zurück und beantworten Ihre arbeitsrechtlichen Fragen.

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner