Kündigungsgründe

Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Kündigungsgründe, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden können. Die genauen Kündigungsgründe können je nach Land und Arbeitsvertrag unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen lassen sich folgende Kategorien von Kündigungsgründen unterscheiden:

Betriebsbedingte Kündigung

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen kündigen, zum Beispiel bei Betriebsstilllegungen, Umstrukturierungen, Auftragsmangel oder technologischem Fortschritt.

Wir beraten Sie telefonisch, online und im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei oder per Videokonferenz.

Personenbedingte Kündigung

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis aus personenbedingten Gründen kündigen, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft arbeitsunfähig ist, nicht mehr die erforderliche Qualifikation besitzt oder aus anderen persönlichen Gründen seine vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann.

Verhaltensbedingte Kündigung

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, wenn der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhält, zum Beispiel durch Diebstahl, Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigung, Mobbing oder sexuelle Belästigung.

Eigenkündigung aus persönlichen Gründen

Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis aus persönlichen Gründen kündigen, zum Beispiel bei einem Umzug, einer beruflichen Neuorientierung, der Aufnahme eines Studiums oder aus familiären Gründen.

Eigenkündigung aus beruflichen Gründen

Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis aus beruflichen Gründen kündigen, zum Beispiel bei einer besseren Jobperspektive, einer höheren Vergütung, einer unzumutbaren Arbeitsbelastung oder bei Konflikten am Arbeitsplatz.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zu den Kündigungsgründen und den erforderlichen Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder im jeweiligen nationalen Arbeitsrecht festgelegt sind.

Jeder Fall ist individuell unterschiedlich. Nutzen Sie eine erste Beratung bei einem unserer Anwälte.

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