Leitende Angestellte und Geschäftsführer

Für leitende Angestellte und Geschäftsführer gelten im Arbeitsrecht einige Sonderregelungen, die sich von den allgemeinen Bestimmungen für Arbeitnehmer unterscheiden. Diese Sonderregelungen beruhen auf der Annahme, dass leitende Angestellte und Geschäftsführer eine besondere Stellung im Unternehmen haben und daher andere Rechte und Pflichten haben als normale Arbeitnehmer. Hier sind einige wichtige Aspekte:

Kündigungsschutz

Leitende Angestellte und Geschäftsführer haben in der Regel keinen besonderen Kündigungsschutz wie normale Arbeitnehmer. Ihre Kündigung kann in der Regel ohne besondere Gründe und Fristen erfolgen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Arbeitszeitregelungen

Leitende Angestellte und Geschäftsführer haben oft keine festgelegte Arbeitszeit und unterliegen nicht den üblichen Arbeitszeitregelungen. Sie können in der Regel ihre Arbeitszeit frei gestalten und sind oft auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichbar.

Vergütung

Leitende Angestellte und Geschäftsführer erhalten oft eine höhere Vergütung als normale Arbeitnehmer. Ihre Vergütung kann sich aus einem festen Gehalt, Bonuszahlungen oder anderen variablen Bestandteilen zusammensetzen.

Verantwortung und Haftung

Leitende Angestellte und Geschäftsführer tragen oft eine größere Verantwortung und können für ihre Entscheidungen und Handlungen haftbar gemacht werden. Sie müssen die Interessen des Unternehmens wahren und haben eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

Vertragsverhandlungen

Leitende Angestellte und Geschäftsführer haben oft mehr Verhandlungsspielraum bei der Gestaltung ihrer Arbeitsverträge. Sie können individuelle Vereinbarungen über Vergütung, Arbeitszeit, Bonuszahlungen, Wettbewerbsverbote und andere Aspekte treffen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Sonderregelungen für leitende Angestellte und Geschäftsführer von Land zu Land und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Um die spezifischen Regelungen im eigenen Arbeitsverhältnis zu klären beraten wir Sie telefonisch, online und im persönlichen Gespräch in der Kanzlei oder durch Videokonferenzen.

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