Eine geringfügige Beschäftigung im Arbeitsrecht bezieht sich auf eine Form der Beschäftigung, bei der das Arbeitsentgelt unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. In vielen Ländern wird diese Art der Beschäftigung auch als Minijob bezeichnet.
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Hier sind einige wichtige Aspekte einer geringfügigen Beschäftigung im Arbeitsrecht:
Verdienstgrenze
In den meisten Ländern gibt es eine Verdienstgrenze, die festlegt, wie viel ein Arbeitnehmer monatlich verdienen darf, um als geringfügig beschäftigt zu gelten. Diese Grenze kann je nach Land unterschiedlich sein und wird regelmäßig angepasst. Überschreitet der Verdienst diese Grenze, wird die Beschäftigung nicht mehr als geringfügig betrachtet und es gelten die regulären arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Sozialversicherung
Geringfügig Beschäftigte unterliegen oft speziellen Regelungen in Bezug auf die Sozialversicherung. In einigen Ländern sind geringfügig Beschäftigte von bestimmten Sozialversicherungsbeiträgen befreit oder zahlen reduzierte Beiträge. Die genauen Regelungen können je nach Land variieren.
Arbeitszeit
Geringfügig Beschäftigte haben oft eine begrenzte Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Diese kann beispielsweise auf eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche oder Monat begrenzt sein.
Kündigungsschutz
In einigen Ländern genießen geringfügig Beschäftigte möglicherweise keinen vollen Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Beschäftigung ohne besondere Gründe und mit kürzerer Kündigungsfrist beenden kann. Die genauen Regelungen können je nach Land und individuellem Arbeitsvertrag variieren.
Arbeitsvertrag
Auch für geringfügige Beschäftigungen ist in der Regel ein schriftlicher Arbeitsvertrag erforderlich. Dieser sollte die wichtigsten Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfristen, festlegen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die spezifischen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung im Arbeitsrecht verstehen und einhalten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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