Abmahnung: Aufbau und Formulierungshilfe

Eine Abmahnung muss zum konkreten Vorfall passen. Platzhaltertexte dürfen erst verwendet werden, wenn Sachverhalt und Pflichtverletzung geprüft sind.

Vorfall konkret beschreiben

Beispiel für den Aufbau: „Am [Datum] um [Uhrzeit] haben Sie [konkretes Verhalten] gezeigt. Damit haben Sie gegen [konkrete Pflicht] verstoßen.“ Ort, Ablauf und gegebenenfalls die maßgebliche Weisung sollten so genau sein, dass die betroffene Person den Vorwurf zuordnen kann.

Vertragsgemäßes Verhalten verlangen

Beschreiben Sie, welches Verhalten künftig erwartet wird. Eine mögliche Warnung lautet: „Bei einer erneuten vergleichbaren Pflichtverletzung müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.“ Ob diese Erklärung im Einzelfall angemessen ist, muss vorher geprüft werden.

Stellungnahme ernsthaft prüfen

Entlastende Angaben sind zu berücksichtigen. Es sollte nicht bereits im Muster feststehen, dass jede Erklärung des Beschäftigten unbeachtlich sei. Mehrere Vorwürfe, lange zurückliegende Ereignisse und unklare Zuständigkeiten können zusätzliche Risiken schaffen. Rechtliche Grundlagen zur Abmahnung

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