Arbeitszeit, mobiles Arbeiten und digitale Personalprozesse brauchen Regeln, die im Betrieb funktionieren. Wir unterstützen bei der Vorbereitung, Verhandlung und Überarbeitung von Betriebsvereinbarungen.
Regelungsbedarf und Zuständigkeit klären
Vor dem ersten Entwurf steht die Bestandsaufnahme: Welche tariflichen Vorgaben, Arbeitsverträge und bisherigen Vereinbarungen gelten? Zu klären ist außerdem, ob der örtliche Betriebsrat, der Gesamtbetriebsrat oder der Konzernbetriebsrat zuständig ist.
Inhalte für die betriebliche Praxis
Wir strukturieren Regelungen zu Arbeitszeitkonten, Schichtplänen, mobiler Arbeit, variabler Vergütung und IT-Systemen. Bei digitalen Anwendungen gehören Zugriffsrechte, Auswertungen, Löschfristen und der Schutz vor unzulässiger Leistungsüberwachung in die Verhandlung.
Wirksamkeit und spätere Änderungen
Betriebsvereinbarungen gelten grundsätzlich unmittelbar und zwingend. Tarifsperre, Form, Laufzeit und Kündigung sind ebenso zu prüfen wie die Frage, ob Regelungen nach ihrem Ende nachwirken. Eine bloße Unterschrift unter einen Mustertext ersetzt diese Prüfung nicht.
Was wir für die Prüfung benötigen
Hilfreich sind bestehende Betriebsvereinbarungen, einschlägige Tarifverträge, ein Überblick über die geplante Maßnahme und die offenen Streitpunkte. Daraus entwickeln wir einen Entwurf und eine Verhandlungsstrategie mit klaren Prioritäten.
Weitere Themen
Kollektives Arbeitsrecht · Betriebsverfassung · Tarifrecht