Vergütung, Einstellung und Beförderung müssen sachlich begründbar sein. Unterschiedliche Behandlung kann Ansprüche auslösen, wenn sie an geschützte Merkmale anknüpft oder gleiches Entgelt verletzt.
Entscheidungen nachvollziehbar machen
Anforderungsprofile, Auswahlkriterien und Vergütungsbestandteile sollten dokumentiert sein. Das AGG schützt unter anderem vor Benachteiligungen wegen Geschlechts, Alters, Behinderung, Religion oder ethnischer Herkunft. Indizien können die Beweislast nach § 22 AGG verändern; eine bloße Behauptung genügt dafür nicht stets.
Vergütung vergleichen
Für gleiche oder gleichwertige Arbeit sind Entgeltgleichheit und die einschlägigen Auskunftsregeln zu prüfen. Vergleichsgruppen, variable Bestandteile und sachliche Differenzierungsgründe müssen nachvollziehbar eingeordnet werden. Europäische Vorgaben und deren jeweilige nationale Umsetzung sind bei aktuellen Projekten zusätzlich abzugleichen.
Beschwerden und Ansprüche
Beschwerden sind sachlich und ohne Benachteiligung der meldenden Person zu bearbeiten. Für bestimmte AGG-Ansprüche gilt grundsätzlich eine zweimonatige Frist zur schriftlichen Geltendmachung. Wir prüfen Vergütungsmodelle, konkrete Benachteiligungen und erforderliche Schritte.
Rechtsgrundlage: Gesetzestext · Fachlich überarbeitet am 6. November 2026.
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