Bei mehreren Betrieben oder Konzerngesellschaften muss die richtige Arbeitnehmervertretung beteiligt werden. Wir prüfen, auf welcher Ebene eine Angelegenheit zu regeln ist und wie Beteiligungsverfahren koordiniert werden.
Die richtige Ebene bestimmen
Einheitliche Unternehmensvorgaben begründen nicht automatisch die Zuständigkeit eines Gesamt- oder Konzernbetriebsrats. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls eine wirksame Beauftragung. Zuständigkeitsfehler können die beabsichtigte Regelung gefährden.
Übergreifende Projekte organisieren
Bei zentral eingeführten HR-Systemen, Vergütungsmodellen und Umstrukturierungen sind technische und organisatorische Abhängigkeiten früh zu erfassen. Wir ordnen die Beteiligungsrechte den betroffenen Ebenen zu und stimmen Verhandlungsgegenstände und Informationswege aufeinander ab.
Vereinbarungen aufeinander abstimmen
Örtliche, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen können sich überschneiden. Wir prüfen Geltungsbereiche, bestehende Regelungen und Ablösungsfragen und bereiten eine nachvollziehbare Regelungsstruktur vor.
Unterlagen für die Zuständigkeitsprüfung
Hilfreich sind die Betriebs- und Konzernstruktur, bestehende Vereinbarungen, etwaige Beauftragungsbeschlüsse und eine genaue Beschreibung des Projekts. Grenzüberschreitende Maßnahmen können daneben die Beteiligung eines Europäischen Betriebsrats erfordern.
Weitere Themen
Kollektives Arbeitsrecht · Betriebsverfassung · Tarifrecht