Arbeitsrecht für Personalabteilungen und Geschäftsleitung

Personalentscheidungen brauchen klare Zuständigkeiten und praxistaugliche Unterlagen. Wiederkehrende Fragen lassen sich durch abgestimmte Verträge und Abläufe verlässlich bearbeiten.

Vom Eintritt bis zum Ausscheiden

Wir unterstützen bei Stellenbesetzung, Arbeitsverträgen, Befristungen, Versetzungen, Arbeitszeit und Vergütung. Bei Konflikten prüfen wir Sachverhalt und Handlungsmöglichkeiten, bevor eine Abmahnung oder Kündigung erklärt wird. Betriebsrat, Tarifbindung und besondere Schutzrechte werden in die Planung einbezogen.

Muster und Prozesse überarbeiten

Ein sinnvoller Vertragsbestand unterscheidet tatsächliche Beschäftigungsmodelle. Richtlinien müssen mit Verträgen und Betriebsvereinbarungen zusammenpassen. Besonders relevant sind Nachweise, Fristen, Freigaben und die Dokumentation von Entscheidungen.

Zusammenarbeit organisieren

Für laufende Beratung lassen sich Ansprechpartner, Umfang und Abrechnung individuell vereinbaren. Zu Beginn klären wir, welche Fragen regelmäßig anfallen und welche Maßnahmen unmittelbar anstehen. Eine pauschale Zusage fester Reaktionszeiten oder jederzeitiger Verfügbarkeit wird damit nicht verbunden.

Rechtsgrundlage: Gesetzestext · Fachlich überarbeitet am 6. November 2026.

Ihr Anliegen besprechen

Wir prüfen Ihre Unterlagen und besprechen Handlungsmöglichkeiten, Fristen und Kosten. Kontakt aufnehmen · Weitere Themen

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