Krankheit

Im Arbeitsrecht hat der Begriff „Krankheit“ eine wichtige Bedeutung, da er die Grundlage für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bildet. Arbeitnehmer haben gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Die Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich nach der Dauer der Krankheit und beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen.

Wir sind Rechtsanwälte und beraten Sie qualifiziert zu arbeitsrechtlichen Fragen.

Darüber hinaus hat die Krankheit auch Auswirkungen auf andere arbeitsrechtliche Aspekte, wie beispielsweise den Kündigungsschutz. Arbeitnehmer sind während einer Krankheit grundsätzlich vor einer Kündigung geschützt, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Zudem haben Arbeitnehmer bei längerer Krankheit auch Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse, sofern sie gesetzlich versichert sind. Dieses Krankengeld dient als Ersatz für das ausgefallene Arbeitsentgelt und soll den Lebensunterhalt während der Krankheitsphase sichern.

Insgesamt hat die Krankheit im Arbeitsrecht also eine bedeutende Rolle, da sie verschiedene Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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