Betriebsänderung & Betriebsübergang

Eine Betriebsänderung im Arbeitsrecht bezieht sich auf eine wesentliche Veränderung der Organisation, des Betriebsablaufs oder der Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen. Dies kann beispielsweise eine Umstrukturierung, eine Fusion, eine Betriebsverlegung oder eine Einstellung/Stilllegung von Betriebsteilen sein. Eine Betriebsänderung kann erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der Mitarbeiter haben.

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Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und des Betriebsrats im Zusammenhang mit Betriebsänderungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen zu informieren und mit ihm Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu führen. Ziel ist es, die Auswirkungen der Betriebsänderung auf die Arbeitnehmer sozialverträglich zu gestalten und mögliche Nachteile abzufedern.

Ein Betriebsübergang im Arbeitsrecht tritt auf, wenn ein Unternehmen oder ein Betrieb (oder ein Teil davon) von einem Arbeitgeber auf einen anderen übergeht. Dies kann durch einen Verkauf, eine Fusion, eine Umstrukturierung oder eine andere Form der Übertragung von Vermögenswerten geschehen. Bei einem Betriebsübergang bleiben die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer in der Regel bestehen und werden automatisch auf den neuen Arbeitgeber übertragen.

Das Gesetz zur Regelung des Übergangs von Anteilsrechten an Gesellschaften und von Betrieben (Betriebsübergangsgesetz – BtrÜG) regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang. Der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, die bestehenden Arbeitsverträge und die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer zu übernehmen. Die Arbeitsbedingungen dürfen in der Regel nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer verändert werden.

Bei Fragen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen oder Betriebsübergängen rufen wir Sie gerne zurück.

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