Probezeit

Die Probezeit im Arbeitsrecht bezeichnet einen bestimmten Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Eignung und Leistung des anderen zu überprüfen. Während der Probezeit gelten in der Regel verkürzte Kündigungsfristen, sodass das Arbeitsverhältnis schneller beendet werden kann.

Wir sind Rechtsanwälte und beraten Sie qualifiziert zu arbeitsrechtlichen Fragen.

Die genaue Dauer der Probezeit kann im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag festgelegt werden. In Deutschland beträgt die gesetzliche Höchstdauer der Probezeit in der Regel sechs Monate. Bei Auszubildenden kann die Probezeit jedoch bis zu vier Monate betragen.

Während der Probezeit haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Recht, das Arbeitsverhältnis mit verkürzten Kündigungsfristen zu beenden. Die Kündigungsfristen während der Probezeit können im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag festgelegt werden, dürfen jedoch nicht länger als zwei Wochen betragen.

Während der Probezeit gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen wie außerhalb der Probezeit. Das bedeutet, dass Diskriminierung, Mobbing oder andere Verstöße gegen das Arbeitsrecht auch während der Probezeit nicht toleriert werden dürfen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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