Brückenteilzeit

Die Brückenteilzeit im Arbeitsrecht bezieht sich auf eine Regelung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, für einen begrenzten Zeitraum ihre Arbeitszeit zu reduzieren und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Diese Regelung wurde im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) in Deutschland eingeführt.

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Die Brückenteilzeit soll Arbeitnehmern mehr Flexibilität bieten, um beispielsweise familiäre Verpflichtungen oder persönliche Interessen besser mit ihrer beruflichen Tätigkeit vereinbaren zu können. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, vorübergehend ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne dass dies zu dauerhaften Veränderungen im Arbeitsverhältnis führt.

Die wichtigsten Merkmale der Brückenteilzeit sind:

  • Antragsrecht: Arbeitnehmer haben das Recht, einen Antrag auf Brückenteilzeit zu stellen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit gestellt werden.
  • Befristung: Die Brückenteilzeit ist auf einen Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit kehrt der Arbeitnehmer automatisch zur vorherigen Arbeitszeit zurück.
  • Rückkehrrecht: Arbeitnehmer haben ein Recht auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit nach Ablauf der Brückenteilzeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Rückkehr zu ermöglichen, es sei denn, es liegen betriebliche Gründe vor, die dies verhindern.
  • Arbeitszeitverteilung: Die Verteilung der Arbeitszeit während der Brückenteilzeit kann individuell vereinbart werden. Dies kann beispielsweise eine gleichmäßige Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit oder eine Konzentration der Arbeitszeit auf bestimmte Tage sein.

Nicht alle Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Brückenteilzeit. Das Recht auf Brückenteilzeit gilt nur für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten. Zudem müssen Arbeitnehmer bereits mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein, um einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen zu können.

Rechtsanwältin Julia Ziegeler

Die Brückenteilzeit im Arbeitsrecht soll Arbeitnehmern mehr Flexibilität bieten und ihnen ermöglichen, vorübergehend ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne dass dies zu dauerhaften Veränderungen im Arbeitsverhältnis führt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anträge auf Brückenteilzeit zu prüfen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden.

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