Was unterscheidet ein Ausbildungsverhältnis von einem Arbeitsverhältnis?

Ein Ausbildungsverhältnis unterscheidet sich in mehreren arbeitsrechtlichen Aspekten von einem regulären Arbeitsverhältnis. Hier sind die wesentlichen Besonderheiten: Diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten dienen dazu, die Schutzbedürftigkeit von Auszubildenden zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass der Ausbildungszweck nicht durch wirtschaftliche Interessen des Ausbilders überlagert wird.

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