Zu den wesentliche Neuerungen im Arbeitsrecht gehören folgende:
- Digitalisierung & Textform statt Schriftform
- Seit 1. Januar 2025 dürfen Arbeitsverträge, Leiharbeits- und Überlassungsverträge, Angebote für Eltern- und Pflegezeit sowie Renteneintrittsklauseln in Textform (z. B. E‑Mail) wirksam abgeschlossen werden.
- Arbeitszeugnisse können elektronisch ausgestellt werden, sofern eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird und der Arbeitnehmer zustimmt.
- Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)
- Erleichtert viele Nachweispflichten: Verträge und Mitteilungen dürfen digital übermittelt werden, unter der Voraussetzung der Zugänglichkeit und Empfangsbestätigung durch Arbeitnehmer.
- Mindestlohn & Minijobs
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von 12,41 € auf 12,82 € brutto pro Stunde.
- Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 556 € monatlich.
- Entgelttransparenzgesetz & Gleichbehandlung
- Verpflichtung zur Lohngleichheit, unabhängig vom Geschlecht oder Herkunft; Umsetzung der EU-Richtlinie bis spätestens 7. Juni 2026.
- Anpassungen bei Sozialbeiträgen & Leistungen
- Erhöhte Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Pflegeversicherungsbeitrag steigt um 0,2 %-Punkte und Kurzarbeitergeld kann bis Ende 2025 für bis zu 24 Monate bezogen werden.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Ab 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Dienstleistungen wie Websites, Bankservices und Fahrkartenautomaten barrierefrei sein.
- Homeoffice & mobiles Arbeiten
- Erweiterte Regeln zur Telearbeit: auch Co‑Working‑Spaces, Coffeeshops und Wohnungen von Angehörigen zählen als Arbeitsorte, vorausgesetzt sind Zeiterfassung und Datenschutz.
- Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
- Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen Blinden- und Schwerbehindertenquota erfüllen – Buß- oder Ausgleichsabgaben bei Nicht-Erfüllung.
- EU-Initiativen & Plattform- & Supply-Chain-Reformen
- EU untersagt künftig Plattformen (z. B. Fahrdienstleister) automatische Kündigungen durch Algorithmen; transparente Kriterien für Beschäftigungsstatus werden gefordert.
- CSDDD (Lieferketten‑Sorgfaltspflicht‑Richtlinie) tritt 2027 in Kraft – derzeit strebt die deutsche Regierung Kürzungen, nicht Abschaffung der Pflichten an.