Unternehmensmitbestimmung und Aufsichtsrat

Wachstum, Umstrukturierungen und Unternehmenskäufe können die Mitbestimmung im Aufsichtsrat verändern. Wir prüfen, welche Vorgaben für die Gesellschaft gelten und welche Schritte bei Strukturveränderungen zu berücksichtigen sind.

Schwellenwerte und Rechtsform prüfen

Für bestimmte Rechtsformen kann bei regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmern das Drittelbeteiligungsgesetz relevant sein. Bei regelmäßig mehr als 2.000 Arbeitnehmern kommt grundsätzlich das Mitbestimmungsgesetz in Betracht. Rechtsform, Zurechnung von Beschäftigten, Konzernstruktur und gesetzliche Ausnahmen müssen jeweils gesondert untersucht werden.

Unternehmensstruktur und Beteiligung zusammen betrachten

Bei Erwerb, Verschmelzung oder konzerninternen Veränderungen genügt ein Blick auf die Beschäftigtenzahl einer einzelnen Gesellschaft häufig nicht. Wir erfassen die Struktur und prüfen mitbestimmungsrechtliche Auswirkungen, bevor die gesellschaftsrechtliche Umsetzung festgelegt wird.

Abgrenzung zur betrieblichen Mitbestimmung

Die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat ist von den Beteiligungsrechten eines Betriebsrats zu unterscheiden. Beide Ebenen können bei derselben Maßnahme relevant sein und erfordern einen abgestimmten Zeitplan.

Prüfung vorbereiten

Benötigt werden insbesondere Organigramm, Rechtsformen, Beteiligungsverhältnisse, Beschäftigtenzahlen und die geplante Transaktionsstruktur. Bei einer Europäischen Gesellschaft sind zusätzlich die besonderen Vorgaben zur Arbeitnehmerbeteiligung einzubeziehen.

Weitere Themen

Kollektives Arbeitsrecht · Betriebsverfassung · Tarifrecht

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