Kollektives Arbeitsrecht bestimmt, wie Unternehmen mit Betriebsräten und Gewerkschaften zusammenarbeiten. Wir verbinden die rechtliche Prüfung mit der Vorbereitung von Verhandlungen, betrieblichen Regelungen und Veränderungsprozessen.
Beteiligung früh in die Planung aufnehmen
Ein neues Arbeitszeitmodell, ein HR-System oder eine Umstrukturierung betrifft häufig mehrere Beteiligungsrechte zugleich. Wir klären die zuständigen Gremien, die erforderlichen Informationen und den zeitlichen Ablauf, bevor Entscheidungen umgesetzt werden.
Betriebsverfassung und Beteiligungsrechte
Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte rechtzeitig einplanen. Wir prüfen die Beteiligung bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen.
Betriebsrat und Betriebsratswahl
Wahlverfahren und Zusammenarbeit rechtlich begleiten. Zuständigkeiten, Beschlüsse und Beteiligungsfristen müssen zur konkreten Maßnahme passen.
Betriebsvereinbarungen
Arbeitszeit, Vergütung und digitale Abläufe verbindlich regeln. Wir entwickeln Entwürfe, prüfen bestehende Vereinbarungen und begleiten Verhandlungen.
Einigungsstelle
Festgefahrene Verhandlungen geordnet weiterführen. Wir prüfen den Verfahrensweg, bereiten Regelungsvorschläge vor und begleiten die Konfliktlösung.
Interessenausgleich und Sozialplan
Betriebsänderungen vorausschauend vorbereiten. Wir unterstützen bei Verhandlungen über die Umsetzung und den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile.
Tarifrecht und Tarifbindung
Geltungsbereich, Tarifbindung und arbeitsvertragliche Bezugnahmen prüfen. Bei Änderungen sind Öffnungsklauseln, Nachbindung und Nachwirkung einzubeziehen.
Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Übergreifende Vorhaben auf der richtigen Ebene verhandeln. Wir klären Zuständigkeiten und stimmen örtliche, unternehmensweite und konzernweite Regelungen aufeinander ab.
Unternehmensmitbestimmung
Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat bei Wachstum und Strukturveränderungen prüfen. Rechtsform, Beschäftigtenzahlen und Konzernbeziehungen bilden den Ausgangspunkt.
So bereiten wir Ihr Projekt vor
Am Anfang stehen das geplante Vorhaben, die Betriebsstruktur und die bereits geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Daraus entwickeln wir einen Ablauf für Unterrichtung, Beratung und Verhandlung. Offene Zuständigkeitsfragen und mögliche gerichtliche Verfahren werden von Beginn an berücksichtigt.