Digitale Personalarbeit und automatisierte Entscheidungen

Neue HR-Systeme verändern Bewerbungsverfahren, Leistungsbewertung und Arbeitsorganisation. Die rechtliche Prüfung sollte vor Auswahl und Einführung der Software beginnen.

Daten und Entscheidungen

Zweck, Datenquellen und Zugriffsrechte müssen feststehen. Bei automatisierten Entscheidungen kann Artikel 22 DSGVO besondere Grenzen setzen. Eine bloße formale Bestätigung durch Menschen ersetzt nicht stets eine eigenständige Prüfung. Bewerber und Beschäftigte benötigen die gesetzlich erforderlichen Informationen.

Mitbestimmung und Einsatzregeln

Technische Systeme können Mitbestimmung auslösen, insbesondere wenn sie Verhalten oder Leistung überwachen können. Eine Betriebsvereinbarung sollte Funktionen, Zugriffe, Auswertungen und Löschung konkret beschreiben. Für KI-Systeme sind zusätzlich die jeweils anwendbaren europäischen Vorgaben und Übergangsregeln systembezogen zu prüfen.

Einführung begleiten

Wir prüfen Vertragsunterlagen, Datenschutz- und Beteiligungsfragen sowie betriebliche Richtlinien. Für die Vorbereitung helfen eine Funktionsbeschreibung, Datenflussübersicht und Angaben zu Dienstleistern. Nicht freigegebene Dienste sollten keine vertraulichen Personal- oder Mandatsdaten erhalten.

Rechtsgrundlage: Gesetzestext · Fachlich überarbeitet am 6. November 2026.

Ihr Anliegen besprechen

Wir prüfen Ihre Unterlagen und besprechen Handlungsmöglichkeiten, Fristen und Kosten. Kontakt aufnehmen · Weitere Themen

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