Wenn Beschäftigte zu Wettbewerbern wechseln oder Schlüsselpersonen ausscheiden, müssen Kundenbeziehungen, vertrauliche Informationen und berufliche Freiheit sauber abgegrenzt werden.
Wettbewerb während und nach dem Vertrag
Während eines Arbeitsverhältnisses bestehen Wettbewerbs- und Loyalitätspflichten. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot braucht dagegen besondere Voraussetzungen. Für Arbeitnehmer gelten insbesondere die §§ 74 ff. HGB: Erforderlich sind unter anderem die gesetzliche Form und eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Die Bindung darf grundsätzlich zwei Jahre nicht überschreiten.
Geheimnisse tatsächlich schützen
Das Geschäftsgeheimnisgesetz setzt unter anderem angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Eine pauschale Klausel allein schützt nicht jede Information. Zugriffsrechte, Kennzeichnung, Schulung und ein geordnetes Ausscheiden sollten zusammenpassen. Allgemeine Berufserfahrung und Fähigkeiten lassen sich nicht beliebig sperren.
Bei einem Verdacht handeln
Vor Datenzugriffen oder gerichtlichen Schritten sind Tatsachen und Beweise rechtmäßig zu sichern. Wir prüfen Unterlassung, Herausgabe und mögliche Ersatzansprüche sowie die Wirksamkeit bestehender Klauseln. Für Geschäftsführer können abweichende Maßstäbe gelten.
Rechtsgrundlage: Gesetzestext · Fachlich überarbeitet am 6. November 2026.
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